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Bestätigte Übersetzungen


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Allgemeines

Was ist eine bestätigte Übersetzung?

Bei einer bestätigten Übersetzung (auch beglaubigte Übersetzung) bestätigt ein staatlich geprüfter und von einem Oberlandesgericht ermächtigter Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung.

Sie kommt vor allem zur Vorlage öffentlicher Dokumente in japanischer Sprache bei Behörden etc. zum Einsatz. Z.B. wird für die Eröffnung eines Firmenkontos eine bestätigte Übersetzung des Handelsregisterausdrucks, für eine Eheschließung die des Familienregisterausdrucks sowie des Ehefähigkeitszeugnisses, für die Beantragung eines EU-Führerscheins die des japanischen Führerscheins benötigt.

Umgekehrt ist es auch möglich, dass bei der Vorlage von Bescheinigungen von in Deutschland eingetragenen Ehen, Geburten etc. oder Urkunden von in Deutschland erworbenen Qualifikationen, Abschlüssen etc. bei japanischen Behörden eine bestätigte Übersetzung gefordert wird.

Form

Eine bestätigte Übersetzung besteht aus:

  • Übersetzung (Layout wird dem Original nachempfunden)
  • Bestätigungsvermerk (unterschriebene und besiegelte Erklärung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung)
  • Ausdruck der Übersetzungsvorlage

Die Bestandteile werden mit einer Heftklammer verbunden und rückseitig besiegelt, damit keine Seiten entfernt oder hinzugefügt werden können.


Für eine bestätigte Übersetzung werden benötigt:

Scans der zu übersetzenden Dokumente

Bitte beachten: Das Entfernen von Heftklammern bei zusammengehefteten Dokumenten stellt bereits eine Veränderung am Dokument dar. Zum Einscannen der nachfolgenden Seiten sollten die vorausgehenden Seiten nach Hinten gefaltet werden.

Scans der zu übersetzende Dokumente werden bereits bei der Erstellung eines Kostenvoranschlags benötigt.

Die Scans dienen als Übersetzungsvorlage und werden ausgedruckt der bestätigten Übersetzung angeheftet. Daher stellen Sie bitte sicher, dass die Scans folgende Kriterien erfüllen (bei Schwierigkeiten bitte melden):

  • Alle Seiten inkl. nicht zu übersetzender Seiten (z.B. Apostillen) des Dokuments sind enthalten.
  • Alle verzeichneten Schriftzeichen inkl. Siegelinschriften, Kleingedrucktes und Handschrift sind gut lesbar.
  • Alle Seitenränder sind im Bild.
  • Falls die Originaldokumente farbig sind, so sollten auch die Scans farbig sein.

Übergrößen der Originaldokumente (>DIN A4) bitte im Voraus angeben!

Originaldokumente (sofern gefordert)

Bei der Bestätigung ist anzugeben, welche Art von Quelle (Originaldokument, Kopie, elektronische Kopie) verwendet wurde.

Erfahrungsgemäß stellt es kein Problem dar, wenn eine Bestätigung aufgrund einer Kopie erfolgt, sofern die Originaldokumente dem Adressaten vorgelegt werden können. In einzelnen Fällen kann es jedoch sein, dass der Adressat eine Bestätigung aufgrund der Originaldokumente fordert. Lediglich in diesen Fällen bitte ich entweder um die Vorlage oder Zusendung der Originaldokumente.

Da dies nicht in meiner Entscheidungsgewalt liegt, bitte ich vor einer Auftragserteilung mit dem Adressaten abzuklären, ob eine Übersetzung/Bestätigung von einer Kopie zulässig ist. Sofern Sie sich für eine Übersetzung/Bestätigung von einer Kopie entscheiden, gehe ich davon aus, dass dies vom Adressaten akzeptiert wird.

Bei einer Zusendung empfiehlt sich der Versand per Einschreiben. Falls Sie keinen Versand wünschen, so können Sie die Originaldokumente auch bei einer Abholung vorzeigen.

Die Originaldokumente erhalten Sie mit der Lieferung zurück.

Postanschrift

Wird für die korrekte Rechnungsstellung benötigt.

Lese- und Schreibweise aller Eigennamen

Japanische Ausgangstexte
Geben Sie bitte für Personen- und Ortsnamen die Schreibweise in lateinischen Schriftzeichen an! Diese sind zwar i.d.R. aus den japanischen Schriftzeichen erkennbar, doch können Ausnahmen nicht ausgeschlossen werden.
Bitte achten Sie insbesondere auf alte Ortsnamen (z.B. Geburtsort der Großeltern) und/oder fremdsprachige Personen- und Ortsnamen.

Zusätzlich sollten bei Handelsregisterauszügen o.ä. die Schreibweisen von Unternehmensbezeichnung, Titel und ggf. Personennamen mit bereits auf Visitenkarten, Websites o.ä. verwendeten Schreibweisen übereinstimmen. Falls es bereits etablierte Schreibweisen gibt, so bitte ich diese anzugeben. Sofern keine deutschen, aber englische Übersetzungen existieren, so können die deutschen Übersetzungen den englischen angeglichen werden. Z.B. kann der Titel „代表取締役 (Daihyo-Torishimariyaku)“ wörtlich mit „vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied“ übersetzt werden. Falls jedoch auf der englischen Visitenkarte der Titel „President“ verwendet wird, kann dies ins Deutsche übernommen und mit dem Titel „Präsident“ übersetzt werden.

Deutschen Ausgangstexte
Geben Sie bitte ggf. für Personen- und Ortsnamen die Schreibweise in japanischen Schriftzeichen an! Vor allem, wenn Sie eine bestimmte Schreibweise bereits in einer früheren Einreichung verwendet haben, empfiehlt es sich diese beizubehalten.
Bei alten Ortsnamen (z.B. Geburtsort der Großeltern) bitte auch den aktuellen Ortsnamen und ggf. das aktuelle Land angeben!
Bei Abweichungen von der „üblichen“ Aussprache (z.B. „David“ wie im Englischen) bitte ich ebenfalls um einen kurzen Hinweis.

Angabe der gewünschten Art der Lieferung (Abholung/Versand)

Abholung
Bitte geben Sie 2-3 Terminvorschläge an!

Versand
Falls von der Rechnungsanschrift abweichend, geben Sie bitte eine Lieferanschrift an!

Angabe, ob Apostillen zu übersetzen sind

Falls die Originaldokumente mit Apostillen in englischer Sprache versehen sind, können diese zwar mitübersetzt werden, Bestätigungen beziehen sich jedoch ausschließlich auf Übersetzungen aus der japanischen Sprache. Ob Apostillen zu übersetzen sind, erfragen Sie bitte beim Adressaten!

I.d.R. werden Apostillen von deutschen Behörden in deutscher Sprache ausgestellt. In diesem Fall kann auch die Übersetzung der Apostille bestätigt werden.

Bitte beachten Sie, dass selbst, wenn eine Apostille nicht übersetzt werden muss, diese ein Teil des Dokumentes ist! D.h. sie müssen auch bei einer Auslassung (Nicht-Übersetzung) im Bestätigungsvermerk erwähnt werden. Daher bitte ich darum, Scans der Apostillen auf jeden Fall miteinzusenden.

Angabe sonstiger Erfordernisse

Je nach Adressaten können abweichende Formerfordernisse, wie z.B. das Zusammenheften mit den Originalen, vorliegen. Um sicher zu gehen, bitte ich vorab den Adressaten zu fragen und evtl. Erfordernisse mir bei Auftragserteilung mitzuteilen.


Ablauf

1. Auftragserteilung/-annahme

Es genügt eine Auftragserteilung per Mail. Die Auftragsannahme erfolgt ebenfalls per Mail.

2. Bezahlung

Sofern nicht anders vereinbart, erhalten Sie eine Vorkasserechnung. Ich bitte um einen Ausgleich per Banküberweisung. Da die Lieferung erst nach Zahlungseingang erfolgt, bitte ich die Banklaufzeiten zu beachten.

3. Übersetzung

Die Bearbeitungszeit hängt immer stark von der aktuellen Auslastung ab. Als unverbindliche Orientierung rechne ich für eine bestätigte Übersetzung z.B. eines Familienregisterauszugs und einer Ehefähigkeitsbescheinigung mit 2-3 Werktagen zzgl. Postweg.

4. Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt eine Lieferung erst nach Zahlungseingang.

Abholung
Ich erwarte Sie zum vereinbarten Termin an u.g. Geschäftsadresse:
Krefelder Str. 11, 40549 Düsseldorf
(ÖPNV: Nikolaus-Knopp-Platz, erreichbar mit U75/M2/828/833 etc.)

Bei einer einfachen Abholung beträgt der Zeitaufwand <5 Minuten.

Falls vereinbart wurde, die Originaldokumente bei Abholung vorzuzeigen, so werde ich diese zunächst entgegennehmen, mit den zuvor eingesandten Scans abgleichen und anschließend die Übersetzungen bestätigen. Der Zeitaufwand beträgt ca. 15 Minuten.

Versand
Falls Originaldokumente eingesendet wurden, erhalten Sie die bestätigten Übersetzungen, die Originaldokumente und eine ordentliche Rechnung per Einschreiben Einwurf.

Falls keine Originaldokumente eingesendet wurden, erhalten Sie die bestätigten Übersetzungen und eine ordentliche Rechnung per einfacher Briefsendung.